Der erste Vorstand wurde auf der Fahrt zum Heimspiel gegen Hannover 96 am 10.05.2008 gewählt.
1. Vorsitzender Stefan van Mark
2. Vorsitzender Andreas Hahn
Kassenwart Jürgen van Mark
Schriftführer Sybille Kassel
1. Busfahrer Hartmut Eilers
Dieses sind neben Hilke van Mark und Hilke Hahn die Gründungsmitglieder!
Hier gibt es die Satzung als Download
§1.1 Die Satzung allgemein
Mit Wirkung vom 10.05.2008 tritt die Satzung des Werder Fan Clubs greun witt Ammerland in Kraft.
§1.2 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur auf den jährlich stattfindenden Hauptversammlungen vorgenommen werden und müssen 4 Wochen vor den Versammlungen schriftlich oder mündlich dem Vorstand vorgetragen werden. Eine Satzungsänderung kann nur vorgenommen werden, wenn 75% aller anwesenden Mitglieder des Fanclubs dafür stimmen.
§1.3 Die Bekanntgabe der Satzung
Die Satzung kann jederzeit beim Schriftwart eingesehen werden. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, vor Eintritt in den Fanclub die Satzung einzusehen und hat dies auf dem Eintrittsformular zu quittieren, mit seiner Unterschrift erkennt er die Satzung an.
§2 Der Fanclub
Der Werder Fan Club greun witt Ammerland wurde am 10.05.2008 von folgenden Personen gegründet, die nachfolgend aufgeführt werden.
Mit Wirkung vom 10.05.2008 tritt die Satzung des Werder Fan Clubs greun witt Ammerland in Kraft.
§1.2 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur auf den jährlich stattfindenden Hauptversammlungen vorgenommen werden und müssen 4 Wochen vor den Versammlungen schriftlich oder mündlich dem Vorstand vorgetragen werden. Eine Satzungsänderung kann nur vorgenommen werden, wenn 75% aller anwesenden Mitglieder des Fanclubs dafür stimmen.
§1.3 Die Bekanntgabe der Satzung
Die Satzung kann jederzeit beim Schriftwart eingesehen werden. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, vor Eintritt in den Fanclub die Satzung einzusehen und hat dies auf dem Eintrittsformular zu quittieren, mit seiner Unterschrift erkennt er die Satzung an.
§2 Der Fanclub
Der Werder Fan Club greun witt Ammerland wurde am 10.05.2008 von folgenden Personen gegründet, die nachfolgend aufgeführt werden.
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- Stefan van Mark
- Jürgen van Mark
- Andreas Hahn
- Hartmut Eilers
- Hilke van Mark
- Sybille Kassel
- Hilke Hahn
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Als Vereinslokal wurde die Godensholter Gastätte “zum alten Erbkrug“ bestimmt.
Der Fanclub ist offiziell bei Werder Bremen gemeldet.
§3 Das Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§4 Zweck
§4.1 Zweck des Werder Fan Club greun witt Ammerland ist die Unterstützung des SV Werder Bremen und seiner Fans, insbesondere in der Region Ammerland, sowie die Organisation gemeinsamer Aktivitäten (z.B. Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen, Feiern, kostengünstig zu organisieren. Mitgliedern bei der Kontaktaufnahme mit dem SV Werder Bremen zu helfen. Mitglieder des WFC greun witt Ammerland haben bei Fahrten zu den Spielen Vorrang, gegenüber Nichtmitgliedern. (Die Kosten bei Fanfahrten können für Nichtmitglieder gegebenenfalls höher sein, als für Mitglieder.)
§4.2 Der Fan Club verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Die Mittel werden ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwandt.
§5 Der Vorstand
§5.1 Der Vorstand muss aus Mitgliedern des Fanclubs bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung und muss auf der nächsten Versammlung durch die Mitglieder neu bestimmt werden. Der Vorstand besteht aus:
- dem 1. Vorsitzenden
- dem 2. Vorsitzenden
- dem Kassenwart
- dem Schriftwart
§5.2 Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.
§5.3 Der Vorstand ist auf der jährlichen Hauptversammlung zu entlasten.
§6 Die Aufgaben des Vorstandes
§6.1 Aufgaben des 1. und 2. Vorsitzenden
Der 1. bzw. 2. Vorsitzende hat die Aufgabe, sich um Präsentation des Fanclubs, den Erhalt des Fanclubs, den Ablauf im Fanclub, die Einhaltung der Satzung, den Ablauf der Versammlungen und die Neuwahlen zu kümmern. In jedem Fall wird er von allen Mitgliedern des Vorstandes unterstützt.
§6.2 Aufgaben des Kassenwartes
Der Kassenwart hat die Aufgabe, sich um die Kassenführung und die Buchhaltung (d.h. um die finanziellen Ein- und Ausgaben, Aktualisierung und Korrektheit des Kassenstandes) zu kümmern. Er verpflichtet sich, alle Aktivitäten schriftlich festzuhalten und haftet für eventuelle Fehlbeträge. Er verpflichtet sich, alle Ausgaben vom Vorstand abzeichnen zu lassen. Der Kassenbericht muss bei der jährlichen Versammlung vorliegen und den Mitgliedern vorgetragen werden. Der Vorstand hat das Recht, jederzeit die Kassenführung einzusehen und zu überprüfen.
§6.3 Aufgaben des Schriftwartes
Der Schriftwart hat die Aufgabe, sich um sämtlichen Schriftverkehr im Fanclub, außerhalb des Fanclubs, zu anderen Fanclubs und Vereinen zu kümmern. Auftraggeber ist der Vorstand.
§6.4 Treffen des Vorstandes
Der Vorstand trifft sich in unregelmäßigen Abständen, mindestens jedoch 1 x im Jahr um Aktivitäten zu planen.
§6.5 Rückerstattung von Unkosten
Finanzielle Unkosten, die durch Ämter im Fanclub anfallen, werden nach Überprüfung durch den Vorstand durch den Kassenwart zurückerstattet
§6.6 Haftung des Vorstandes
Der Vorstand haftet weder finanziell noch persönlich für die Mitglieder des Fanclubs. Jedes Mitglied ist für sein Handeln und Tun selbst verantwortlich und gegebenenfalls persönlich zur Verantwortung zu ziehen.
§7 Die Vereinswahlen
§7.1 Die Wahlen
Die Wahlen werden von dem noch im Amt befindlichen Vorstand organisiert und auf der jeweiligen Jahreshauptversammlung durchgeführt. Es wird nach dem üblichen Mehrheitsprinzip gewählt. Der Vorstand benennt einen Wahlleiter. Das Wahlverfahren, offene oder geheime Wahl, wird von den Mitgliedern von Fall zu Fall selbst entschieden. Ob ein Mitglied die Wahl annimmt, bleibt ihm selbst überlassen. Man darf sich auch selber wählen.
§7.2 Die Amtszeit
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt zwei Jahre, sie können aber jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Mitglieder des Vorstandes sind verpflichtet, sämtliche Unterlagen, Dokumente, Protokolle, etc. abzuheften und bei Amtswechsel dem Nachfolger zu übergeben.
§8 Die Versammlungen
Die Jahreshauptversammlung wird jährlich abgehalten und muss spätestens 4 Wochen vor dem Termin durch den Vorstand bekannt gegeben werden.
§9 Die Mitglieder
§9.1 Mitglieder im Werder Fan Club greun witt Ammerland kann jeder werden, unabhängig von Alter, Geschlecht und Nationalität. Allerdings muss man mindestens 14 Jahre alt sein.
§9.2 Vor der Unterschrift unter die Beitrittserklärung wird jedem neuen Mitglied die Satzung zugänglich gemacht. Den Mitgliedern ist bekannt, dass die Satzung rechtskräftig ist.
§9.3 Jedes Mitglied ist für sein Tun selbst verantwortlich.
§9.4 Mitgliedsaufnahme
Fans des SV Werder Bremen, die gewillt sind diesem Werder- Fanclub beizutreten, können sich vom Vorstand ein Mitgliedsantrag aushändigen lassen. Dieser wird vom Vorstand geprüft und gegebenenfalls nach dem Mehrheitsprinzip genehmigt. Minderjährige benötigen die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
§10 Mitgliedsbeiträge
§10.1 Der jährliche Beitrag beträgt 15,- € und wird jeweils zu Saisonbeginn eingezogen. Bei Eintritt in laufender Saison wird er anteilig fällig. Sollte ein Mitglied mehr als zwei Monate im Verzug sein, so kann es vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren bezahlen nur 10 Euro pro laufende Saison.
§10.2 Neue Mitglieder zahlen einmalig eine Aufnahmegebühr von 3,- € und passen sich danach den in §10.1 beschriebenen Zahlungszeiträumen an.
§10.3 Die Höhe der Beiträge kann auf Antrag jederzeit auf den Versammlungen geändert werden.
§11 Austritt aus dem Fanclub
Sollte ein Mitglied aus dem Verein austreten wollen, muss es dieses schriftlich beim Vorstand tun. Bei Austritt aus dem Fanclub erlöschen jegliche Ansprüche. Eingezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
§12 Satzungsverstöße
Grobe Verstöße gegen die Satzung können zur Kündigung der Mitgliedschaft führen. Der Vorstand berät über solche Schritte intern und teilt den Mitgliedern den Entschluss auf der Versammlung mit. Der Beschluss muss von 75% des Vorstandes getragen werden.
§13 Allgemeines
§13.1 Der Werder Fan Club greun witt Ammerland distanziert sich ausdrücklich von Gewalt und Rassismus.
§13.2 Der Innenraum des Stadions sollte nicht vor dem Abpfiff verlassen. Bei besonderen Anlässen kann in Absprache mit dem Vorstand von dieser Regelung abgewichen werden.
§13.3 Beim Besuch von Spielen des SV Werder Bremen sollte jedes Mitglied als Werder Fan zu erkennen sein.
§13.4 Bekanntgaben erfolgen auf der Homepage des Fan Clubs (www.greunwitt.de) oder per Mail.
§14 Auflösung
§14.1 Der Antrag auf Auflösung des Fan Clubs greun witt Ammerland muss schriftlich auf der Versammlung gestellt werden. Dabei müssen mindestens 75% der Anwesenden dafür stimmen. Bei Auflösung des Fanclubs wird das Guthaben per Beschluss des Vorstands einem guten Zweck zugeführt.
§14.1 Der Antrag auf Auflösung des Fan Clubs greun witt Ammerland muss schriftlich auf der Versammlung gestellt werden. Dabei müssen mindestens 75% der Anwesenden dafür stimmen. Bei Auflösung des Fanclubs wird das Guthaben per Beschluss des Vorstands einem guten Zweck zugeführt.
Godensholt, den 10.05.2008
Anhang:
Der erste Vorstand wurde am 10.05.2008 gewählt.
1. Vorsitzender wurde Stefan van Mark
2. Vorsitzender wurde Andreas Hahn
Kassenwart wurde Jürgen van Mark
Schriftführerin wurde Sybille Kassel
Als Postanschrift wurde Waidmannsweg 11, 26689 Godensholt bestimmt.
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Stefan van Mark Andreas Hahn
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Jürgen van Mark Sybille Kassel